Gegenwind Leuthen
Keine Windkraftanlagen in Leuthen

Aktuell: Vorbescheid für Windenergieanlagen erteilt:

Die Firma Windpark Leuthen GmbH & Co. KG (Sitz: Hauptstraße 13, 03116 Drebkau-Leuthen) beantragte den Vorbescheid nach § 9 Absatz 1a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für die Errichtung und den Betrieb von acht Windkraftanlagen (WKA) am Standort 03116 Drebkau OT Siewisch und Leuthen (Windpark Leuthen), auf den Grundstücken in der Gemarkung Siewisch, Flur 4, Flurstücke 216, 270 und in der Gemarkung Leuthen, Flur 4, Flurstücke 191, 190, 192, 193.
Vorbescheid für acht Windenergieanlagen wurde mit Datum 10.10.2025 erteilt.
Träger der Verfahren ist das Landesamt für Umwelt (LfU), am Standort Cottbus. Grundsätzlich gilt im Hinblick auf die Öffentlichkeitsbeteiligung: Sofern ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist (ab 20 WKA), ist entsprechend der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV)  ein öffentliches Verfahren durchzuführen. Unter diesem Wert ist ein vereinfachtes Verfahren
ohne Öffentlichkeitsbeteiligung möglich. Betroffene Bürger haben erst die Möglichkeit, gegen die Genehmigung vorzugehen, sobald diese erteilt und veröffentlicht wurde. Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt des Landes Brandenburg. Mit der Veröffentlichung beginnt die  Widerspruchsfrist zu laufen.
Nach unserer Recherche ist der Vorbescheid noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Wir bleiben dran!


Ihre Stimme gegen Windkraftanlagen in Leuthen

Jetzt auch (analog) per Direktunterschrift im Autohaus ODER, Leuthen, oder hier digital per Formular:


In einer gemeinsamen Unterschriftensammlung hatte sich schon einmal die Mehrheit der Einwohner für ein Nein ausgesprochen. Hier jetzt das NEIN erneuern. Wir sammeln die Stimmen und werden ab einer bestimmten Anzahl (10% der erwachsenen Einwohner) unseren Ortsbeirat auffordern, das Thema sofort wieder auf die Tagesordnung zu heben!


Versuch einer Chronologie 

Die Stadt Drebkau hat bereits ein Instrument zum Ausweisen von geeigneten Standorten für Windkraftanlagen, den Teil-Flächennutzungsplan (Schlussfassung: Dezember 2010). Sie trägt mit dem genannten Plan der Tatsache Rechnung, dass die Gemeinde mit allen Besonderheiten ihrer Struktur und des überwiegend ländlichen Charakters bereits enorm durch nicht dorftypische Flächen- und Raumnutzung in Anspruch genommen ist. Der Bereich Koschendorf/Leuthen ist in diesen Planungen mit zu vielen Konflikten als ungeeignet charakterisiert worden.


Seit 2022:

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausweisung von weiteren „geeigneten“ Gebieten für Windkraftanlagen haben sich für uns als Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer echten Mitbestimmung seit einiger Zeit durch die politischen Weichenstellungen auf Bundesebene drastisch verschlechtert. Die Planungshoheit liegt nicht mehr bei der Kommune sondern bei der „Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald“. Im Polit-Deutsch vollzog sich ein Wandel von „Eignungs- zu Vorranggebieten“, welche nun vereinfachter genehmigt werden können.
2023 wurde der Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“, mit Begründung und dem Umweltbericht, erlassen.
Letzte Möglichkeit der Einflussnahme: Stellungnahmen zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“, zu seiner Begründung und dem Umweltbericht konnten bis zum 10. Januar 2024 abgegeben werden.
Bitte informieren Sie sich unter www.region-lausitz-spreewald.de

Und so soll das geplante Gebiet für den „Windpark“ aussehen, Größe: 263,77 ha:













Eine abschließende Offenlage des Entwurfes des Teilregionalplanes erfolgt voraussichtlich im IV. Quartal 2025. Der Entwurf wird wieder das Gebiet Koschendorf Nordost enthalten. Ende 2026 soll der Teilregionalplan in Kraft treten. Das hat die Folge, dass die WEA-Projektierer die Fläche frei und ohne jeden Einfluss der Gemeinde beplanen können.


"Neues" Instrumentarium - ohne Einwohnerbeteiligung:  Vorbescheide nach § 9 BImSchG
Diese Norm sollte ab Mitte 2024 den Ausbau der WEA in Deutschland beschleunigen. Das Verfahren ist völlig unabhängig vom Teilregionalplan, führt aber letztlich auch zum Bau von WEA. Auf der Grundlage dieser Norm wurden für "unser" Gebiet durch potentielle Betreiber/Investoren mutmaßlich bereits  Anträge auf Vorbescheide gestellt.
Ergehen diese Vorbescheide (zuständige Behörde: Landesamt für Umwelt), dann ist das ein großer Schritt in Richtung Genehmigung!